Schülerladen PULS

Station zum Thema Jugendbeteiligung

Willkommen bei der Menschenrechtsrallye Pfullingen!
Falls du schon weißt was dich erwartet, wünschen wir dir viel Spaß bei der Station.
Ansonsten findest du hier nochmal eine kurze Einleitung.


Jugendbeteiligung in Pfullingen am Beispiel Jugendgemeinderat (JGR)  
Erarbeitet vom Jugendgemeinderat



(Unsplash)

Jugendbeteiligung ist ein wichtiges und passendes Thema zur „Menschenrechtsrallye Pfullingen“, da durch die Jugendbeteiligung Gremien wie z.B. der Jugendgemeinderat möglich sind und Jugendlichen Mitbestimmung ermöglicht wird. Außerdem können dadurch Projekte und Themen von den Jugendlichen selbst mitgestaltet werden und Kinder und Jugendliche werden mehr gehört.

 Der gesetzliche Rahmen, hat sich im Laufe der Jahre deutlich verbessert. Beispielsweise durch die Infrastruktur und auch die Einführung der Kinderrechte in Pfullingen und ganz Deutschland.
Doch leider gibt es auch negative Seiten, denn Kinderrechte sind noch immer nicht im deutschen Grundgesetz verankert und werden auch leider nicht immer eingehalten.

 Früher haben Kinder in Deutschland häufig schon mit 14 Jahren oder noch jünger begonnen zu arbeiten und mussten früh lernen eigenständig zu sein. Heutzutage sieht das oft anders aus. Kinder und Jugendliche in Pfullingen haben viele Möglichkeiten, denen sie nachgehen können. Denn es gibt genügend Schulen, die besucht werden können, genügend Freizeitaktivitäten, denen nachgegangen werden kann und viele freie Flächen auf denen man sich sehr gut treffen kann.

Damit das Mitspracherecht für Kinder noch besser erreicht werden kann, ist das Schlagwort Jugendbeteiligung besonders wichtig. Denn ohne Beteiligung von jungen Menschen an wichtigen Entscheidungen, die eine Stadt betrifft, werden eventuell die Wünsche von jüngeren Bürgerinnen und Bürgern nicht zu 100 Prozent beachtet.
Damit dies nicht passiert, gab es 2015 eine tolle Neuerung der gesetzlichen Lage.



                              (Pixabay)                                                              (Pixabay)

 

Zum 1. Dezember 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung unter anderem den Paragraf 41a geändert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen sind seither deutlich gestärkt. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.

(https://www.lpb-bw.de/kinder-jugendbeteiligung)

                                                                                                                                     

§ 41a der Gemeindeordnung besagt: Rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg § 41a GemO Baden-Württemberg

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. […] Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.

 

Quelle:www.lpb-bw.de/kinder-jugendbeteiligung

 

Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?

Gemeint ist damit, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder Gemeinde mitbestimmen, Ideen einbringen und ihre Meinung äußern können.

 

Welche Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung gibt es?

Eine bekannte Beteiligungsform sind repräsentative Vertretungen, die unterschiedlich bezeichnet werden, zum Beispiel Jugendgemeinderat, Jugendrat oder Jugendparlament. Daneben existieren viele offene oder projektbezogene Formate zB: Jugendhearing, Jugendkonferenz, Jugendforum und noch viele weitere, es gibt viele Möglichkeiten!

 

Doch was genau ist das Jugendhearing, die Jugendkonferenz und das Jugendforum eigentlich?

Bei einem Jugendhearing geht es vor allem darum Jugendlichen eine Sprache zu geben – das Mitspracherecht- und ihnen dabei zuzuhören sowie ihre Ideen anzuhören und mit ihnen über Politik ins Gespräch zu kommen (www.jugendtreffaulendorf.de).

Die Jugendkonferenz hat das Ziel Jugendliche vor Ort mit Politiker*innen ins Gespräch zu bringen und ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen und Wünsche zu diskutieren. Jugendkonferenzen sollen vor allem die Jugendbeteiligung vor Ort stärken (www.wasunsbewegt-bw.de).

Ein Jugendforum ist eine offene, regelmäßig stattfindende Versammlung, in der Kinder und Jugendliche ihre eigenen Themen, ihre Kritik und Wünsche in ihrer Stadt oder ihrem Stadtteil vorbringen und bearbeiten können (www.kinderrechte.de).

 

Die Entstehung des Bewegungsspielfeldes an der Wilhelm-Hauff-Realschule ist ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligungsformen in unserer Stadt.

 (Instagram Post vom 01.06.2022) 




Endlich ist es soweit!
Die Willhelm Hauff Realschule bekommt nach etlichen Jahren der Diskussion ihr Bewegungsspielfeld. Mit Fußballtor, Basketballkorb und Fläche zur freien Bewegung, wird der Schulfhoff der #WHR aufgewertet. "Wir sind glücklich als Jugendgemeinderat an diesem Projekt mitgearbeitet haben zu dürfen und den Schülern*innen neuen Freiraum innerhalb der Pause und außerhalb schenken zu dürfen."Meint Konstantin Vogel Zusammen mit dem #Gemeinderat, der Arge Sport dem Vfl Pfullingen und der Schule (Schulleitung+ Schülersprecher) haben wir dieses Projekt zuende gebracht. Bau Beginn soll... Starten Wir wünschen euch viel Spaß mit dem neuen Bewegungsfeld.
Über euer Feedback freuen wir uns! #Bewegung#Ehrenamt#wirfüreuch#JGR


 Was denkt ihr fehlt in Pfullingen noch?

 
Ist Kinder- und Jugendbeteiligung schon überall umgesetzt?

Nein. In der Studie „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2018“ gaben 47 Prozent der befragten Kommunen an, dass es bei ihnen keine kommunale Jugendbeteiligung gibt.

Pfullingen war hier sehr schnell vorne mit dabei und gründete 2015 durch eine Initiative junger Menschen den ersten Jugendgemeinderat jgr-pfullingen.chayns.net/aboutus oder

 der Stadt Pfullingen( www.pfullingen.de/jugendgemeinderat#mitglieder).

 
Nach den allgemeinen Informationen zum Thema Jugendbeteiligung wird nun noch ausführlich auf die Beteiligungsform „Jugendgemeinderat“ in Pfullingen eingegangen.

 Was ist ein Jugendgemeinderat?

Ein Jugendgemeinderat (JGR) ist ein Gremium aus jungen Menschen, die sich wählen lassen, um gemeinsam etwas in ihrer Stadt zu bewegen.

https://youtu.be/wHcM3M6IjY8 unter diesem Link findest du ein Video über uns und unsere Arbeit

 
Was macht ein Jugendgemeinderat?

Das Hauptziel aller Jugendgemeinderäte ist es, die Stadt für Kinder und Jugendliche so attraktiv wie möglich zu gestalten. Dabei werden die Wünsche und Bedürfnisse Jugendlicher mehr beachtet, als die anderer Altersklassen. So kann von jungen Menschen, etwas für junge Menschen geschaffen werden. Dazu gehört hier in Pfullingen zum Beispiel die Errichtung einer neuer Skateanlage, das Aufstellen verschiedener Basketballkörbe und sonstiger Sportgeräte, sowie auch das Mitwirken an Themen die für junge Menschen besonders interessant sind, wie zum Beispiel das öffentliche WLAN -Netz in der Innenstadt. Natürlich hat der JGR sehr viel mehr Aufgaben, als nur die bereits genannten.

Wenn es Dich interessiert, dann schau doch auf unserer Homepage (jgr-pfullingen.chayns.net/aboutus) oder Instagramgseite nach. (www.instagram.com/jgr_pfullingen/).





(Instagramseite)



(Screenshot You Tube)


Hattest du schon Kontakt zum JGR Pfullingen?

 

Wie kommt der JGR zustande?

Alle zwei Jahre werden allen Jugendlichen in Pfullingen Briefe zugesandt, in denen Du zur Aufstellung zur Wahl aufgerufen wirst. Dabei kann sich jeder aufstellen lassen, der zwischen 12 und 21 Jahren alt ist und in Pfullingen wohnt.
Gewählt wird dann durch eine reine online Wahl über einen Link, der verteilt wird.
Jeder der wählt hat 11 Stimmen, und damit genau so viele Stimmen wie es Mitglieder im JGR gibt. Es kann aber jedem Wählbaren maximal eine Stimme gegeben werden.

⇒ Wie würdet ihr euch gerne beteiligen?



(Pixabay)

Wie funktioniert der Jugendgemeinderat?                                                                                  

Man kann sich den Jugendgemeinderat vorstellen wie ein Klassenzimmer, in dem Entscheidungen über ein Ziel für das Schullandheim getroffen werden.
Jemand wirft eine Idee in den Raum, die anderen äußern sich zu der Idee und am Ende wird abgestimmt.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, so kann es schnell und demokratisch[1] mit „Ja“ oder ein „Nein“ zu einem Projekt kommen.
So wurden und werden verschiedenste Projekte von Anfang bis Ende vom JGR initiiert und zu Ende geführt.
Das funktioniert unter anderem so gut, weil der JGR ein bestimmtes Budget von der Stadt Pfullingen bekommt, mit dem der JGR diese Projekte und Vorhaben dann selbst bezahlen kann.

 Wie mache ich mit?

Schreib uns einfach über unsere Mail Adresse jgr.pfullingen@gmail.com oder unserer Instagramseite @jgr_pfullingen an, dann teilen wir dir mit, woran wir gerade arbeiten, wie du mithelfen kannst und wann die nächsten Wahlen sind, sodass du selbst ein Teil der Jugendbeteiligung in Pfullingen werden kannst.



[1]Demokratie:  Demokratie ist eine Art, wie ein Staat organisiert und regiert wird. Das Wort kommt aus dem Griechischen und heißt „Herrschaft des Volkes “. Die Leute wählen das Parlament, das die Gesetze macht. Außerdem auch die Regierung, welche die Gesetze anwendet und bestimmt, was im Land geschieht. (Klexikon.de)
Die Bürger*innen wählen Personen und Parteien, von denen sie eine Zeitlang im Parlament vertreten werden wollen. Die Wahlen müssen nach demokratischen Regeln durchgeführt werden, den sogenannten Wahlgrundsätzen. Eine Wahl sollte frei, geheim, gleich, allgemein und unmittelbar sein. Nach einem genau festgelegten Verfahren werden dann die Stimmzettel ausgezählt. (Hanisauland-politikfürdich.de)

 
Weitere Stationen findest du hier:

Station zum Thema Bildung: Pavillon im Stadtgarten (Schulstr. 3)

Station zum Thema Kinderrechtskonvention: Jugendtreff Fusion (Schloßstr. 24, Zugang gegenüber Römerst. 25)

Station zum Thema Menschenwürde: Rathaus II (Marktplatz 4)

Station zum Thema Rassismus: An der Stirnseite der Schlossmauer bei der Schlossbrücke (Schloßstraße)